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Wussten Sie schon…?

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…dass bis heute für den Bereich Amok-Alarmierung keine Normen oder verbindlichen Richtlinien existieren?

Es gibt lediglich Hinweise und Empfehlungen in den einzelnen Bundesländern von den jeweiligen Kultusministerien, Landesunfallkassen und Polizeibehörden. Die konkrete Umsetzung und Ausführung solcher Maßnahmen liegt somit allein in der Entscheidung und Verantwortung der Schulträger und Schulen. Lassen Sie sich deshalb ausführlich beraten und legen Sie Wert auf ein umfassendes Gesamtkonzept.