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OVV-Prüfung nach DGUV

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Ab sofort bieten wir die DGUV-konforme Prüfung ortsveränderlicher Verbraucher als neue Dienstleistung an.

Elektrische Geräte gehören in jedem Betrieb zum Alltag – vom Büro-PC über die Kaffeemaschine bis hin zum Staubsauger. Doch gerade diese sogenannten ortsveränderlichen Verbraucher (OVV) können bei Defekten oder unsachgemäßem Gebrauch schnell zur Gefahr werden.

Um die Mitarbeitenden an Ihrer Betriebsstätte zu schützen, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in DGUV Vorschrift 3 die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel verbindlich vor. Nur so bleibt Ihr Unfallschutz erhalten und Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen an die Betriebssicherheit. Die empfohlenen Prüfintervalle liegen dabei je nach Gerätetyp und Einsatzbereich zwischen 6 Monaten und 2 Jahren.

Welche Geräte sind zu prüfen?

Grundsätzlich alle elektrischen Betriebmittel. Merkmale ortsveränderlicher Betriebsmittel (OVV) sind:

  • Elektrischer Verbraucher
  • Anschluss über Schuko- oder Euro-Stecker (Gerät nicht fest installiert)
  • Gerät ist transportabel (nicht fest montiert), Gewicht unter 23kg

Typische Beispiele für OVV

  • Bürobedarf: Computer, Monitor, Drucker, Aktenvernichter
  • Einrichtung: Steh- und Tischlampen, Verlängerungsleitung, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommel
  • Haushaltsgeräte: Ladegeräte und Netzteile, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Wasserkocher, Staubsauger
  • Handwerkzeuge: Bohrmaschine, Stichsäge, Handkreissäge
  • Labor- und Messgeräte: Mikroskop, Ultraschallbad

Unsere Geräteprüfungen erfolgen ausschließlich durch befähigte elektrotechnische Fachkräfte und werden vollständig dokumentiert.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.